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 AGB*s

Unsere Geschäftsbedingungen

Mit Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und dem Auftragnehmer
Valdy - fotografie & mediendesign, vertreten durch Valdy Vogel, im Nachfolgenden Agentur genannt gelten für beide Parteien nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen und werden mit Auftragserteilung durch den Auftraggeber anerkannt.

Vertragsabschluss

Angebote sind freibleibend, wenn nicht anders angegeben. Ein auszuführender Auftrag per Email oder Formular ist verbindlich. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder per Email zu den Bedingungen dieser AGB der Agentur angenommen. Sämtliche Angebote, insbesondere Preis- und Lieferzeitauskünfte, sind stets unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Absprachen, die telefonisch getroffen werden, erlangen erst durch schriftliche Bestätigung Gültigkeit. Absprachen, die der direkten Arbeitsgestaltung dienen, gelten auch bei E-Mail-Zusendung als schriftlich. Mündliche Vereinbarungen werden nicht berücksichtigt. Nachträgliche Veränderungen des Auftragsformulars bedürfen der Schriftform sowie der ausdrücklichen Zustimmung durch die Agentur. Frist- und Terminvereinbarungen sind grundsätzlich schriftlich von beiden Parteien festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Agentur verpflichtet sich, alle vertraglich vereinbarten Leistungen frist- und termingerecht zu erfüllen, soweit dies nicht durch unvorhersehbare Umstände unmöglich wird. Hierzu gehören höhere Gewalt, Störung der Kommunikationsnetze, Streiks, behördliche Anordnungen,
Informationsverzögerungen seitens des Auftraggebers oder Ereignisse, die die Dienste und Leistungen der Agentur erschweren oder unmöglich machen. Der Agentur ist in solchen Fällen eine erneute angemessene Erfüllungsfrist zu gewähren. Sollte die Aufrechterhaltung eine unzumutbare Härte darstellen, behält sich die Agentur den Rücktritt vom Vertrag vor. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

Auftragsablauf 

Nach Erhalt des Auftrags per Email, Fax oder Brief nimmt die Agentur die Arbeit an dem erteilten Auftrag auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist (ohne genaue Termin-Vereinbarung: innerhalb von maximal 21 Werktagen) einen entsprechenden Musterentwurf. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Erbringung der Leistung erforderlichen Unterlagen spätestens 3 Tage nach Auftragserteilung der Agentur zukommen zu lassen. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nach, ist der Rechnungsbetrag in Höhe von mindestens 50% des Gesamtbetrages sofort fällig. Zahlungsforderungen darüber hinaus sind abhängig von dem bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwand der Agentur. Jeder Entwurf wird dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme übermittelt. Soweit möglich, wird grundsätzlich die Übermittlung per E-Mail bevorzugt. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Erhalt des ersten Entwurfs, einmalig Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein kostenloses Zweitmuster fordern. Weitergehende Änderungswünsche sind mit Kosten verbunden (wenn nicht anders vereinbart zur Stundensatzbasis der Agentur von 50,- Euro). Text- und Gestaltungsvorschläge dürfen vom Auftraggeber nur für den Zweck der Ansicht und Prüfung verwendet werden. Der Einsatz ist ausdrücklich untersagt. Gleiches gilt bei Änderung oder Bearbeitung der Texte, Arbeiten, Entwürfe und Gestaltungen, die bereits in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers enthalten waren. Werden die Text- und Gestaltungsvorschläge dennoch vor der Bezahlung eingesetzt, steht der Agentur ein Schadensersatz in Höhe des doppelten Angebotpreises zu. Die Abnahme hat innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Sofern eine Abnahme – nach schriftlicher Erinnerung durch die Agentur – auch nach 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als angenommen, wird in Rechnung gestellt und ist zu bezahlen. Eine Nichtabnahme des Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seinem verbindlich erteilten Auftrag, d.h. die Agentur behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene/geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.

Die dem Auftraggeber übergebenen grafischen Arbeiten sind von ihm bei Erhalt sorgfältig zu prüfen. Der Auftraggeber muss der Agentur etwaige Mängel innerhalb von 3 Tagen nach Übergabe schriftlich mitteilen (Reklamationsfrist). Mängel oder Fehler der grafischen Arbeiten werden durch Nachbesserung, Wandlung oder Minderung kostenfrei abgestellt. Gelingt eine Nachbesserung nicht, kann der Auftraggeber unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche die Herabsetzung des Honorars, die 50 % des vereinbarten Honorars nicht übersteigen darf, in angemessener Höhe verlangen, wenn der Agentur eine zweite Möglichkeit zur Nachbesserung mit einer Frist von mindestens 4 Wochen gegeben wurde. Jeglicher Anspruch auf Korrekturen entfällt, wenn der Auftraggeber die von der Agentur angefertigten grafischen Arbeiten umgestaltet oder in irgendeiner Form verändert hat. Gleiches gilt für Mängel, die aufgrund von durch den Auftraggeber zur Verfügung gestelltem Material zustande kommen.

Bei Fremdleistungen, die vereinbarungsgemäß Gegenstand der Leistungen der Agentur sind, gelten vorrangig die AGB des jeweils beauftragten Fremdleisters. Die Agentur erbringt die vertragsgegenständlichen Leistungen selbst oder durch Dritte. Die Agentur ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln unmittelbar im Namen des Auftraggebers zu erteilen, sofern dies von dem, dem Agentur erteilten Auftrag gedeckt ist. Die Agentur wird ausdrücklich vom Auftraggeber bevollmächtigt, insoweit in seinem Namen zu handeln. Die Auswahl, Beauftragung und ggf. Änderung von Fremdleistungen obliegt dem Agentur.

Urheberschutz und Nutzungsrechte

Die Arbeiten (Entwürfe, Gestaltungen, Layouts, Reinzeichnungen etc.) sind als geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Ohne Zustimmung der Agentur dürfen ihre Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen der Arbeit ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt die Agentur, eine Vertragsstrafe in der Höhe der doppelt vereinbarten Vergütung zu verlangen. Die Arbeiten der Agentur dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck des Vertrages im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der vollständigen Zahlung des Honorars. Alle aus der Leistung der Agentur erstellten Elemente, Daten, Informationen, Firmenzeichen, Texte, Programme und Bilder unterliegen dem Urheberrecht (Copyright) der Agentur und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Wiederholungsnutzen (z.B. Nachauflagen) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für andere Werbeträger oder Produkte) sind honorarpflichtig, sie bedürfen der Einwilligung der Agentur. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.

Honorar

Entwurf, Layout und Werkzeichnungen sowie die Einräumung des vereinbarten Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung. Diese Leistung stellt die Agentur in Rechnung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird nach dem Tarifen der AGD. Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, ist nicht berufsüblich. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar, sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist. Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig, sie sind ohne Abzug zu zahlen. Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

Zusatzleistungen und Nebenkosten

Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Im Zusammenhang mit den Entwürfen oder mit Ausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z.B. Modelle, Zwischenproduktionen, Kurier- und Transportkosten etc.) sind zu erstatten. Die Agentur ist nicht verpflichtet, weitere Dateien oder Layouts, die über den Auftrag hinausgingen, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten oder sonstigem (z.B. Originaldateien), ist dies gesondert zu vereinbaren und zu bezahlen.

Zahlungsbedingungen

50 % der vereinbarten Auftragssumme (zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer sowie evtl. angefallener weiterer Nebenkosten) sind unverzüglich nach Druckfreigabe durch den Auftraggeber auf das Konto der Agentur zu bezahlen. Die restlichen 50 % der Auftragssumme - zzgl. wie vor beschrieben - sind innerhalb von 5 Kalendertagen nach Rechnungstellung/Rechnungsdatum „und Veröffentlichung, bzw. Übergabe des Auftragsobjektes" ohne Abzug zu leisten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, 10 Tage nach Rechnungsdatum erstmals zu mahnen. Bei jeder Mahnung ist der Auftragnehmer zur Erhebung einer Mahnpauschale in Höhe von Zehn Euro berechtigt. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 12,5%.

Eigentumsvorbehalt

An den Arbeiten der Agentur werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen. Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Original-illustrationen u.ä.), die der Auftragnehmer selbst oder durch Dritte anfertigt, um seine vertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen, bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Der Auftragnehmer ist zur Aufbewahrung nicht verpflichtet. Der Auftragnehmer bewahrt vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Druckunterlagen lediglich für die Dauer von 14 Tagen nach Erbringen seiner vertraglichen Leistungen auf. Eine Rücksendung von Druckunterlagen erfolgt auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers und nur auf dessen ausdrücklichen Wunsch innerhalb der Aufbewahrungsfrist. Der Auftraggeber hat für die Sicherung seiner Daten, insbesondere des durch die Agentur produzierten und ausgehändigten Materials, Sorge zu tragen. Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an die Agentur zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Arbeiten Eigentum der Agentur.

Haftung

Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit ihrer Arbeiten wird von der Agentur nicht übernommen, gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit. Der Auftraggeber/ Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Ausgeschlossen sind alle weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind.

Belegexemplare

Die Agentur hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken oder Veröffentlichungen über das Produkt (z.B. Impressum, Pressebericht o.ä.) als Urheber genannt zu werden, ausgenommen, es ist ausdrücklich anders vereinbart. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Agentur zum Schadensersatz in branchenüblicher Höhe (Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD, neueste Fassung). Sofern die Agentur allerdings den Auftraggeber nach Abnahme des Entwurfs nicht explizit zur Namensnennung auffordert, verzichtet die Agentur stillschweigend auf dieses Recht und entsprechende Schadensersatzansprüche. Von vervielfältigten Werken sind der Agentur mindestens 10 Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die sie auch im Rahmen ihrer Eigenwerbung verwenden darf.

Gestaltungsfreiheit

Für die Agentur besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. Die der Agentur überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos etc.) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist.

Wirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon unberührt. Anstelle unwirksamer Bestimmungen treten in erster Linie solche, die den unwirksamen Bestimmungen am ehesten entsprechen und in zweiter Linie die gesetzlichen Bestimmungen (salvatorische Klausel).


Die Agentur behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zu ändern. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mit der Mitteilung der Änderung bzw. der Zustellung der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden diese für den Auftraggeber sofort wirksam, sofern nicht innerhalb von 10 Tagen schriftlich Widerspruch erhoben wird. Widerspricht der Auftraggeber fristgemäß, so ist die Agentur berechtigt, die Auftragserteilung oder den Vertrag zu kündigen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kempten. Die mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem Deutschen Recht.

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